Platz- und Spielordnung

 
 

Die gesamte Tennisanlage der SG-Arheilgen ist pfleglich zu behandeln. Bei aufgetretenen Schäden ist der Vorstand bzw. der Platzwart zu benachrichtigen. Die Überwachung der Platzordnung obliegt den Vorstandsmitgliedern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

  • Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder der Tennisabteilung, die ihren Jahresspielbeitrag bezahlt haben und über ein Namensschild auf der Magnettafel verfügen.
  • Die Spieldauer ist bei Vollbelegung der Anlage begrenzt, sie beträgt dann 60 Minuten (5 Minuten sind davon für die Platzpflege vorgesehen). Bei Doppelspielen beträgt die Spieldauer 90 Minuten (davon 5 Minuten Platzpflege).
  • Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet.
  • Die Tennisplätze dürfen nur in vollständiger Tenniskleidung bespielt werden.
  • Zur reibungslosen Durchführung des Spielbetriebes ist die ständige Pflege der Plätze erforderlich. Jeder Spieler muss mindestens fünf Minuten vor Beendigung der Spielzeit den Platz bis in die Ecken mit dem Schleppnetz abziehen und die Linien fegen. Bei Bedarf sind vorher Unebenheiten bzw. Löcher mit dem Scharrierholz zu glätten. Die nachfolgenden Spieler haben den Platz ausreichend zu wässern. Insbesondere bei großer Hitze und/oder Wind kann es auch notwendig sein, den Platz während des Spiels (z. B. nach einem Satz) zu wässern.
  • Bei einsetzendem Regen ist das Spiel so rechtzeitig zu unterbrechen, dass eine sachgerechte Platzpflege noch möglich ist.
  • Beschädigungen von Plätzen oder Einrichtungen (z. B. kaputtes Netz, lose Linien, usw.) sind umgehend dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
  • Über die Bespielbarkeit von Plätzen (auch bei Punktspielen) entscheiden der Platzwart und/oder die Mitglieder des Vorstandes. Diese sind auch berechtigt, einzelne oder alle Plätze für den Spielbetrieb zu sperren.
  • Eine Platzbelegung kann nicht im Voraus, sondern nur am jeweiligen Spieltag erfolgen. Dazu müssen die Namensschilder aller beteiligten Spieler auf der Magnettafel im gewünschten Zeitfenster angebracht („gehängt“) werden.
  • Das Hängen fremder Schilder zur eigenen Platzreservierung, insbesondere aber das Verhängen fremder Schilder ohne Zustimmung des betreffenden Mitglieds, ist nicht gestattet und gilt als unsportlich.
  • Jeder Spieler kann nach Ablauf seiner Spielzeit – und erst dann – wieder neu belegen.
  • Sind reservierte Plätze fünf Minuten nach Beginn der Spielzeit nicht in Anspruch genommen, so können sie durch Überhängen mit eigenen Schildern neu belegt und bespielt werden.
  • Nach Beendigung des Spieles sind die Schilder abzunehmen und wieder an die „Schildertafel“ zurück zu hängen.
  • Nimmt ein Spieler am Mannschaftstraining teil, kann er an diesem Tag keine weitere Platzreservierung vornehmen.
  • Kinder und Jugendliche, die nicht in einer Aktiven- (Erwachsenen) Mannschaft spielen sind von Montag bis Freitag nach 17:00 Uhr nicht berechtigt, Plätze im Voraus zu reservieren, wenn sie untereinander spielen. Freie Plätze können belegt werden, wenn sofort mit dem Spielen begonnen wird.
  • Werden Trainingsplätze für das Mannschaftstraining nicht genutzt, stehen sie für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Bei korrekter Platzbelegung können die Mannschaftsspieler diese Plätze frühestens nach 30 Minuten wieder für das Training beanspruchen.
  • Gäste und passive Mitglieder können sowohl miteinander sowie mit einem oder mehreren Clubmitgliedern spielen. Sie können in der Saison maximal 3-mal spielen. Ausnahmen von dieser Regel können in begründeten Einzelfällen durch den Vorstand genehmigt werden.
  • Nach 17:00 Uhr können Gäste und passive Mitglieder nur mit einem oder mehreren Clubmitgliedern spielen, wenn sie sofort mit dem Spiel beginnen können. Das Vorbelegen von Plätzen sowie das Ablösen von Club-Mitgliedern ist nicht möglich.
  • Die Gebühr pro Stunde und Gast beträgt 5,- €. Die Gebühr ist beim Clubwirt, der Abteilungssekretärin, dem Platzwart, dem Trainer oder einem Vorstandsmitglied zu entrichten. Erst die Gästekarte berechtigt zur Reservierung und Spiel auf den Plätzen.
  • Der Vorstand kann für Mannschaftsspiele, Turniere und Mannschaftstraining Plätze reservieren. Die Zeiten hierfür werden durch einen gesonderten Aushang rechtzeitig bekannt gegeben. Ebenso die Belegung der Plätze in der Medenrunde.
  • Die Plätze 3 und 4 sind die Trainerplätze. Die Platzreservierungen durch den Trainer erfolgen an der Belegungstafel. Werden diese Plätze von den Trainern nicht genutzt, stehen sie für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung.
  • Beschädigungen der Tennisanlage und ihrer Einrichtungen führen zu Schadenersatzforderungen. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Mit dem Betreten der Platzanlage erkennt jedes Mitglied die Platz- und Spielordnung an.
  • Der Vorstand, Mai 2016
 
 
 
 
 
 
 

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