Die Beiträge richten sich nach dem städtischen Standard.
Vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 belaufen sich unsere Beiträge, je nach Wahl des Betreuungsmoduls für U3 und Ü3 auf:
Krippe U3 | Kindergarten Ü3 | ||
Modul A | 20 Stunden/Woche | - | - |
Modul B | bis zu 30 Stunden/Woche | 141,10 € | 0,00 € |
Modul C | bis zu 40 Stunden/Woche | 188,10 € | 47,00 € |
Modul D | bis zu 50 Stunden/Woche | 235,10 € | 94,00 € |
zzgl. Zusatzkosten für
Krippe U3 | Kindergarten Ü3 | |
Pflegepauschale | 28,00 € | - |
Verpflegung | 60,00 € | 70,00 € |
Spielgeld | 3,00 € | 3,00 € |
Sportbetrag | 5,00 € | 5,00 € |
Die vorgenannten Entgelte sind bis zum 3. Werktag eines Monats für den laufenden Monat auf das Konto der SGA-KITA gGmbH im Wege des SEPA Lastschriftverfahrens zu entrichten.
Die Zahlungspflicht entsteht in dem Monat, in dem das Kind in der Einrichtung aufgenommen wird und erlischt mit Wirksamwerden einer Kündigung gem. § 12 der Satzung über die Benutzung der Bewegungs- und Ernährungskindertagesstätte der SGA-KITA gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, so ist das Entgelt auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Einrichtung fernbleibt, aus welchen Gründen auch immer.
Die angezeigten Beiträge beziehen sich jeweils auf das monatlich zu entrichtende Entgelt pro Platz.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie/ eines Haushaltes gleichzeitig unsere Einrichtung, so reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind. Vor einer entsprechenden Reduzierung ist eine Prüfung der finanziellen Voraussetzungen in der Familie/ des Haushaltes Pflicht. Entsprechend nötige Unterlagen müssen vollständig bei der Einrichtungsleitung vorgelegt werden.
Folgende Beiträge sind demnach zu entrichten:
1. Kind | voller Betrag |
2. Kind | 50% des eigentlich zu zahlenden Beitrages |
3. Kind | 25% des eigentlich zu zahlenden Beitrages |
4. Kind | und jedes weitere, das die Einrichtung besucht sind beitragsfrei |
Nicht in den Genuss dieser Freistellung/Ermäßigung kommen Familien/Haushalte, deren Bruttoeinkommen insgesamt die jeweils gültigen Sozialhilferegelsätze um mehr als das Vierfache überschreiten. Die Regelsätze der Sozialhilfe stellen sich seit Januar 2017 monatlich wie folgt dar:
Haushaltsvorstände/Alleinstehende/Alleinerziehende | 409,00 € |
Volljährige Partner, die gemeinsam leben und wirtschaften | 368,00 € |
Volljährige, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer leben | 327,00 € |
Haushaltsangehörige 0 bis 5 Jahre | 237,00 € |
Haushaltsangehörige von 6 bis 13 Jahren | 291,00 € |
Haushaltsangehörige von 14 bis 17 Jahren | 311,00 € |
Hier können Sie die Entgeltordnung 2020 herunterladen.
Sportgemeinschaft Arheilgen e. V.
Auf der Hardt 80
64291 Darmstadt
Telefon: 06151 / 376330
Telefon Fitnessstudio: 06151 / 376520
Telefax: 06151 / 351212
sga@sg-arheilgen.de